{"id":82,"date":"2023-06-25T12:14:47","date_gmt":"2023-06-25T10:14:47","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wp_bshttp:\/\/localhost\/wp_bs2https:\/\/bosnische-schule.org\/?page_id=82"},"modified":"2023-07-04T21:09:23","modified_gmt":"2023-07-04T19:09:23","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bosnische-schule.org\/?page_id=82","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\n1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eBosnisch-herzegowinische Schule M\u00fcnchen\u201e, Kurzform \u201eBosnischeSchule M\u00fcnchen\u201e.<br \/>\n2) Er f\u00fchrt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c, abgek\u00fcrzt: e.V. (Bosnisch-herzegowinische Schule M\u00fcnchen e. V.)<br \/>\n3) Der Verein hat seinen Sitz in M\u00fcnchen.<br \/>\n4) Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\n1) Die T\u00e4tigkeit des Vereins umfasst folgende Zweckbereiche nach \u00a7 52 (2) der Abgabeordnung:<br \/>\na) Die F\u00f6rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschlie\u00dflich der Studentenhilfe<br \/>\n\u2013 Der Zweck umfasst insbesondere die Erhaltung und Pflege der bosnischen Sprache<br \/>\n\u2013 Diesen Zweck verwirklicht der Verein insbesondere durch den muttersprachlichen<br \/>\nErg\u00e4nzungsunterricht in bosnischer Sprache in M\u00fcnchen\/Bayern. Damit unterst\u00fctzt der Verein Bayerns sprachliche Vielfalt.<\/p>\n<p>b) F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens:<br \/>\n\u2013 Der Zweck umfasst insbesondere F\u00f6rderung der Kunst und Kultur und Entwicklung der Zusammenarbeit im deutsch-bosnischen Kontext<br \/>\n\u2013 Diesen Zweck verwirklicht der Verein insbesondere durch Organisation und Durchf\u00fchrung von Schul- und Sportfesten, bei denen Treffen von Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen unterschiedlicher Nationalit\u00e4ten erm\u00f6glicht werden und somit ein Beitrag zum besseren gegenseitigen Verst\u00e4ndnis geleistet wird. Der Zweck wird verwirklicht auch durch Organisation und Durchf\u00fchrung von Vortr\u00e4gen, Buchvorstellungen, kreativen Workshops, Ausstellungen, kulturellen Veranstaltungen und Auff\u00fchrungen zur zus\u00e4tzlichen F\u00f6rderung des bosnisch-deutschen Kulturdialogs. Der Verein nutzt in seiner Arbeit die vielf\u00e4ltigen Erfahrungen und Informationen der eigenen Mitglieder und arbeitet mit den Einrichtungen der Integration sowie auch der Entwicklungspolitik zusammen. Dazu z\u00e4hlen neben den Beh\u00f6rden und den f\u00fcr Integration und Entwicklungszusammenarbeit unmittelbar zust\u00e4ndigen Stellen andere Organisationen und Vereine sowie vor allem deren Netzwerke.<\/p>\n<p>2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung\u201c.<br \/>\n3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n6) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Kooperation<\/strong><br \/>\n1) Der Verein kooperiert mit dem gemeinn\u00fctzigen Verein \u201eVerband bosnisch-herzegowinischer Schulen e.V.\u201c.<br \/>\n2) Der Verein arbeitet mit dem Generalkonsulat Bosnien und Herzegowina in M\u00fcnchen zusammen.<br \/>\nIm Rahmen der Zusammenarbeit \u00fcbernimmt das Konsulat folgende T\u00e4tigkeiten:<\/p>\n<p>k\u00fcmmert sich in Absprache mit zust\u00e4ndigen Institutionen der Stadt\/Gemeinde um die Erlassung der Genehmigung zur Nutzung von R\u00e4umlichkeiten in den st\u00e4dtischen Schulen.<br \/>\norganisiert einheitliche Lehrb\u00fccher von zust\u00e4ndigen Ministerien in Bosnien und Herzegowina und stellt diese zur Verf\u00fcgung.<br \/>\nstellt einheitliche Zeugnisformulare zur Verf\u00fcgung und registriert diese im Zeugnisregister am Ende des Schuljahres.<br \/>\nf\u00fchrt das Schulregister.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<br \/>\n2) Zur Aufnahme als Mitglied in den Verein reicht die Abgabe einer Beitrittserkl\u00e4rung (eines schriftlichen Aufnahmeantrags) aus. \u00dcber die Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Begr\u00fcndung abgelehnt werden.<br \/>\n3) Die Mitgliedschaft beginnt nach der Entscheidung \u00fcber den Aufnahmeantrag mit der Zahlung des Mitgliederbeitrags.<br \/>\n4) Personen die sich besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Antrag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br \/>\n5) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt\/K\u00fcndigung oder Ausschluss vom Verein.<br \/>\n6) Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands erfolgen mit einer Frist von drei Monaten.<br \/>\n7) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in einer groben Weise gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen oder seine Beitragsschulden nach 2-mahliger Aufforderung nicht beglichen hat.<br \/>\n8) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis.<br \/>\nMitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen des Vereins oder R\u00fcckzahlung geleisteter Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1) Mitgliederversammlung (\u00a7 6)<br \/>\n2) Vorstand (\u00a7 8)<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Mitgliederversammlung ist die Vertretung der Mitglieder des Vereins. Als h\u00f6chstes Willensbildendes Organ des Vereins ist sie zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Fragen des Vereins, die f\u00fcr die Sicherung der kontinuierlichen Entwicklung seiner \u00fcbergeordneten Aufgaben und Ziele im Sinne von \u00a72 der Satzung geregelt werden m\u00fcssen.<br \/>\n2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<br \/>\n3) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<br \/>\n4) Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorstandvorsitzenden oder dem\/der 1.stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist keines der Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter oder die Leiterin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\n5) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Die Abwesenden k\u00f6nnen eine Vollmacht erteilen. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>\n6) Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. F\u00fcr die \u00c4nderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen (\u00a7 33 BGB Abs. 1).<br \/>\n7) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Protokoll wird von dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden gef\u00fchrt und von dieser\/diesem, so wie von dem Leiter oder der Leiterin der Mitgliederversammlung unterzeichnet. Grunds\u00e4tzlich wird das Protokoll den Mitgliedern sp\u00e4testens vier Wochen vor der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung per E-Mail oder auf dem normalen Postweg zur Verf\u00fcgung gestellt. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn die Mitglieder ihm mit einfacher Mehrheit zustimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>Beschlussfassung \u00fcber die ihr nach der Gesch\u00e4ftsordnung des Vereins vorgelegte Antr\u00e4ge.<br \/>\nAngelegenheiten, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden.<br \/>\nBest\u00e4tigung, der nach der Ordnung f\u00fcr Ehrungen, Verleihung von Preisen und Richtlinien. F\u00fcr deren Vergabe und Abwicklung, vom Ehrungsausschuss vorgeschlagenen und vom Vorstand des Vereins beschlossenen Ehrungen.<br \/>\nWahl der Mitglieder des Vorstands auf zwei Jahre.<br \/>\nWahl der Kassenpr\u00fcfer.<br \/>\nGenehmigung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<br \/>\nGenehmigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes.<br \/>\nGenehmigung des vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses, sowie die Entlastung von Vorstand.<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung des Vereins.<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung des Vereins.<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand des Vereins im Sinne von \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>\na) Der\/die Vorsitzende<br \/>\nb) Der\/die 1. stellvertretende Vorsitzende<br \/>\nc) Der\/die 2. stellvertretende Vorsitzende<\/p>\n<p>1) Der\/die Vorsitzende ist alleine zur Vertretung des Vereins in allen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten befugt auf den Grundlagen dieser Satzung. Der\/die 1. stellvertretende Vorsitzende und der\/die 2. stellvertretende Vorsitzende sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt.<br \/>\n2) Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n3) Der Vorstand l\u00e4dt per Post oder per E-Mail zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.<br \/>\n4) Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Gesch\u00e4ftsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt, wenn durch die Mitgliederversammlung nicht anderes entschieden wird. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied kommissarisch berufen.<br \/>\n5) Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig. In den Vorstand k\u00f6nnen nur Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben gew\u00e4hlt werden. Der\/die 2. stellvertretende Vorsitzende oder der \/die Vorsitzende verpflichten sich einzelvertretungsberechtigt Zahlungen vorzunehmen.<br \/>\n6) Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die von dem\/der Vorsitzenden oder dem\/der 1.stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden.<br \/>\n7) Die Vorlage einer Tagesordnung ist notwendig.<br \/>\n8) Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der ersten Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des\/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen 2-mal im Jahr verpflichtet. \u00dcber dessen F\u00e4lligkeit\/ H\u00f6he\/ Erm\u00e4\u00dfigung\/ Befreiung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand erl\u00e4sst die Beitragsordnung, die von Mitgliederversammlung genehmigt wird. F\u00fcr Nichtmitglieder gilt die Beitragsordnung analog.<br \/>\n2) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<br \/>\n3) Eine Aufnahmegeb\u00fchr wird nicht erhoben.<br \/>\n4) Bereits entrichtete Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden bei Austritt nicht r\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Mittel<\/strong><\/p>\n<p>Dem Verein stehen f\u00fcr seinen satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck folgende Mittel zu Verf\u00fcgung:<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge der Mitglieder.<br \/>\nZuwendungen und Spenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Hierzu ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich (siehe BGB \u00a741). \u00dcber die Aufl\u00f6sung kann nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung Beschluss gefasst werden.<br \/>\n2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand oder durch die von der Mitgliederversammlung bestellten Liquidatoren.<br \/>\n3) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein \u201eSOS-Kinderdorf e.V.\u201c, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Finanzkontrolle<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Pr\u00fcfung und \u00dcberwachung der F\u00fchrung der Finanzen wird einer zweik\u00f6pfigen Kassenpr\u00fcfungskommission \u00fcbertragen, die von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt wird. Die Mitglieder der Kassenpr\u00fcfungskommission sollten buchhalterische Kenntnisse besitzen. Die Mitglieder der Kassenpr\u00fcfungskommission k\u00f6nnen, aber m\u00fcssen nicht dem Verein angeh\u00f6ren.<br \/>\n2) Die Kassenpr\u00fcfungskommission pr\u00fcft die Aktivit\u00e4ten des Vorstandes, die sich auf alle erfolgten Einnahmen und ihre Herkunft, sowie die erfolgten Ausgaben beziehen. Sie ist berechtigt, Einsicht in die Schriften und B\u00fccher des Vereins zu verlangen und jederzeit den Kassenstand zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie fasst jedes Jahr einen Kassenpr\u00fcfbericht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstands zusammen, den sie der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorlegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>1) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Kontaktdaten und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden nur f\u00fcr Vereinszwecke gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung in Januar 2020 errichtet. Am Tag der Eintragung ins Vereinsregister tritt diese Satzung in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eBosnisch-herzegowinische Schule M\u00fcnchen\u201e, Kurzform \u201eBosnischeSchule M\u00fcnchen\u201e. 2) Er f\u00fchrt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c, abgek\u00fcrzt: e.V. (Bosnisch-herzegowinische Schule M\u00fcnchen e. V.) 3) Der Verein hat seinen Sitz in M\u00fcnchen. 4) Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck des<\/p>\n<div class=\"read-more\"><a href=\"https:\/\/bosnische-schule.org\/?page_id=82\" title=\"Read More\">Read More<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-82","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=82"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":189,"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82\/revisions\/189"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bosnische-schule.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=82"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}